Beratung
Wer kann am FDZ am IQB Daten beantragen? 🔗
Forschende, Lehrende sowie Studierende an Universitäten oder öffentlich geförderten Forschungsinstitut können Daten beantragen.
Studierende müssen eine betreuenden Person angeben, denn nur diese kann den Nutzungsvertrag mit dem Stempel der Hochschule versehen.
Wie lange dauert es, bis ich die beantragten Daten erhalte? 🔗
Für Scientific Use Files gilt: Nach Antragseingang wird zunächst geprüft, ob die formalen Kriterien zur Antragsgenehmigung erfüllt sind. Danach wird ein Datennutzungsvertrag ausgefertigt. Nachdem der unterschriebene Vertrag im Original bei uns eingegangen ist, erhalten Sie die beantragten Daten. Bitte beachten Sie, dass dieser Prozess etwa 4 Wochen dauern kann.
Was sind Sperrvermerke? Wie beeinflussen sie meine Forschung, Fragestellung und Datennutzungsanträge? 🔗
Für einige Studien liegen Sperrvermerke vor. Das bedeutet, dass Fragestellungen von den datengebenden Personen gesperrt wurden, um zunächst eigene Qualifikationsarbeiten zu diesem Thema fertigzustellen. Falls eine beantragte Fragestellung gegen einen Sperrvermerk verstößt, kann der Antrag bis zu dessen Ablaufdatum nicht genehmigt werden. Dies kommt allerdings sehr selten vor. Ob Sperrvermerke vorliegen, können Sie auf den jeweiligen Studienseiten sehen.
Ich forsche zu einem Thema, für das es notwendig ist, unterschiedliche Bundesländer zu vergleichen. Was ist dabei zu beachten? 🔗
- Nicht in allen Studien liegen Information zu den Bundesländern vor.
- Der Zugang zur Bundeslandvariable, sofern vorhanden, ist zum Schutz wissenschaftlicher und ethischer Qualitätsstandards in besonderer Weise geregelt.
- Die meisten Scientific Use Files (Off-site) des FDZ am IQB enthalten standardmäßig keine Bundeslandvariablen.
- Der Vergleich von Ländergruppen ist möglich und muss im Antrag beschrieben werden.
- Die Nutzung der Bundeslandvariable als Kontrollvariable ist möglich und muss im Antrag beschrieben werden. Der Datenzugang erfolgt dann per Fernrechnen.
- In beiden Fällen dürfen keine Ergebnisse für einzelne Länder berichtet werden.
- Wenn Bundesländer kenntlich gemacht und bislang unpublizierte Fragestellung untersucht werden sollen, kommt ein Antragsverfahren mit wissenschaftlicher Begutachtung zur Anwendung (siehe neuartige Ländervergleiche).
- Sekundäranalysen mit Daten aus einem einzelnen Bundesland bedürfen der Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes.